Letztes Update: 11.05.2012
Der Österreichische Blasmusikverband bietet für Musikerüber 24 Jahre den Erwerb des Musikerleistungsabzeichen unter folgendenVoraussetzungen an:
Der Bewerber muss Mitglied einer Blasmusikkapelle sein, dieeinem im ÖBV vertretenen Landesverband angehört.
Die Anmeldung muss durch die zuständige Vereinsleitung imEinvernehmen mit dem Kapellmeister erfolgen
Die Ausschreibung der Prüfung erfolgt durch denLandesverband oder durch den Bezirksverband im Einvernehmen mit demLandesverband.
Der Landesverband ist berechtigt, Prüfungsgebühreneinzuheben.
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt schriftlich mit denhiefür bei der Landesleitung aufgelegten Formblättern vier Wochen vor demausgeschriebenen Prüfungstermin.
instrumentalen Prüfung
Tonleiter –Spielen, Vortrag eines Selbstwahlstückes und aus einem Blattstück
mündlichen Prüfung
mündliche Prüfung über die im Selbstwahlstück und Blattstück enthaltenen Tempobezeichnungen, dynamischen, agogischen und sonstigen Fachbezeichnungen sowie Angaben über den Komponisten des Selbstwahlstückes
Weitere Details wie Prüfungserfordernisse zur instrumentalenPrüfung, zur mündlichen Prüfung nach dem Blattstück sowie über dasSelbstwahlstück zum Erwerb des ÖBV-Musikerleistungsabzeichens sind im Statutdes ÖBV nachzulesen.
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