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Letztes Update: 11.05.2012

Verdienstzeichen des SBV silber

Verleihungsbedingungen:

Das Verdienstzeichen des Salzburger Blasmusikverbandes wird anFührungskräfte der Musikkapellen als Anerkennung für verdienstvolles Wirkenverliehen. In Ausnahmefällen kann das Verdienstzeichen auch an außenstehendePersonen verliehen werden, wenn sie sich in besonderer Weise um dasBlasmusikwesen im Land Salzburg verdient gemacht haben.

Verdienstzeichen in Silber:
Es wird für besondere Leistungen verliehen, deren Bedeutung über denörtlichen Bereich hinausgeht bzw. wenn sich Leistungen über lange Zeiterstrecken.

Einreichung:

Sie erfolgt durch den Obmann/Kapellmeister (oder Stellvertreter) mit einemhiefür vorgesehenen Formular (violettes Formular). Der Antrag ist an denBezirksobmann zu richten. Dieser leitet ihn an den Landesverband weiter.Antragsteller kann auch der Bezirksverband sein.

Vergabe:

Über eine Vergabe in Bronze entscheidet der Bezirksverbandsvorstand. Übereine Vergabe in Silber und Gold entscheidet der Landesverbandsvorstand.

Verleihung:

In Silber und Gold in der Regel bei einer Veranstaltung mit überregionalerBedeutung (zum Beispiel Jahrtag des Bezirksverbandes, Jahrtag desLandesverbandes, Bezirksmusikfest, bedeutendes Jubiläumsfest, besonderesKonzert). Es ist die Aufgabe der Musikkapelle, einen Vertreter des Bezirks- oderLandesverbandes zeitgerecht zu ersuchen, die Verleihung vorzunehmen.

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